Haftung verein vorstand geschäftsführer

Die Haftung der Vorstandsmitglieder und der von unterhalb der Vorstandsebene angesiedelten "Vereinsgeschäftsführer" ist unterschiedlich geregelt;. 1 Haftungsrisiken der Vorstandsmitglieder eines Vereins. Der Vorstand ist zuständig für die Geschäftsführung und die gesetzliche Vertretung des Vereins. 2 Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener. 3 Der Vorstand eines eingetragenen Vereins ist grundsätzlich für die Geschäftsführung und Vertretung des Vereins im Außenverhältnis gegenüber dem. 4 Es ist für jeden Verein und jeden Vereinsvorstand unabdingbar, das Haftungsrisiko durch folgende Maßnahmen zu reduzieren: (1) Verein und Vorstand benötigen den richtigen Versicherungsschutz. (2) Verein und Vorstand benötigen rechtliche und steuerliche Beratung durch Fachleute. 5 Auch wenn § 31 BGB regelt, dass der Verein immer in erster Linie für interne oder externe Schäden zur Verantwortung gezogen werden kann, haftet in den meisten Fällen der Verein und der Vorstand als Gesamtschuldner. Dies bedeutet, dass ein Vorstandsmitglied zum Beispiel dann für entstandene Steuerschulden des Vereins mit seinem. 6 § 31 BGB [Haftung des Vereins für Organe] Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtungen begangene, zum Schadensersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt. 1. 7 Ein Geschäftsführer, der in der Satzung des Vereins nicht verankert ist, hat keine Organfunktion im Verein und handelt als Arbeitnehmer (Erfüllungshilfe) für den Vorstand. Grundlage ist ein reines Arbeitsverhältnis, in welcher Ausgestaltung auch immer. Es gelten die Vorschriften des Arbeitsrechts. 8 Ein Verein haftet laut Vereinsrecht gem. § 31 BGB für seine Organe, also auch für den Vorstand. Oft haften der handelnde Vorstand und der Verein als Gesamtschuldner. D.h. der Gläubiger kann sich aussuchen, ob er den Verein, den Vorstand oder beide zusammen in Regress nimmt. 9 Fazit: Geschäftsführer im Verein – eine Option für den Vorstand. Solange die Satzung des Vereins nichts anderes vorsieht, übernimmt grundsätzlich der Vorstand die Aufgaben der Geschäftsführung. Die Vorstandsmitglieder werden dabei im Rahmen der Mitgliederversammlung gewählt. strafanzeige gegen vereinsvorstand 10 organhaftung verein 12