Hat krankenkasse krankenakte

Seit dem 1. Januar 1 › elektronische-patientenakte. 2 Den Inhalt seiner Krankenakte bzw. Patientenakte zu kennen ist ein Kundenrecht. Ärzte, Krankenkassen und andere Heilbehandler sind verpflichtet. 3 Ab müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. 4 Januar können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können. 5 Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Akte einzusehen und eine Kopie zu verlangen. 6 Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten seit 1. Januar eine elektronische Patientenakte per App für Smartphone und Tablet zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte soll voraussichtlich folgen. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. 7 Die AOK stellt ihren Versicherten seit 1. Januar eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) bereit. Hier erfahren Sie, welchen Service die ePA bietet, wie sicher die Daten darin gespeichert sind und was Nutzer bei der Anwendung beachten sollten. 8 Mit Ihrem Smartphone und TK-Safe haben Sie rund um die Uhr Zugriff auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten und medizinischen Dokumente - bequem, einfach und sicher. Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler und besonders geschützter Speicherort für Ihre Daten. 9 Da Kliniken oder Apotheken direkt mit der Krankenkasse abrechnen, erfahren sie den genauen Umfang der Behandlung und dadurch auch die Diagnosen. Aufgrund des Sozialgeheimnisses ist die Krankenkasse. elektronische patientenakte ablehnen 10